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Produkte und Fragen zum Begriff Schwerbehinderte:


  • Verkehrszeichen Zusatzschild StVO - Schwerbehinderte und Blinde
    Verkehrszeichen Zusatzschild StVO - Schwerbehinderte und Blinde

    Das Zusatzzeichen ist eine Ergänzung für die Verkehrszeichen. Sie werden direkt unter dem Verkehrsschild angebracht. Das Verkehrszusatzzeichen gibt an, welcher Bereich für Schwerbehinderte und Blinde freizuhalten ist. Dieses Verkehrsschild erhalten Sie in der Abmessung von 231x420 mm. Die Materialstärke beträgt 2 mm. Material: Aluminium Folientyp: RA1 Laminat: Standard Verkehrszeichen-Nr.: 1044-10 Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX) (Zorn, Gerhard)
    Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX) (Zorn, Gerhard)

    Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX) , Der Leitfaden für Einsteiger und Berater Der von Rainer Seidel begründete und von Christoph Beyer fortgeführte Praxisratgeber erscheint nun in einer vierten, vollständig überarbeiteten, neu geordneten und erweiterten Auflage von Gerhard Zorn. Dank seiner zahlreichen Praxisbeispiele und Mustertexte ist das Buch ein zuverlässiger Ratgeber für alle, die sich erstmals oder vertiefend mit dem besonderen Kündigungsschutz des SGB IX beschäftigen. Umfassende Darstellung Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach den §§ 168 ff. SGB IX ist einer der komplexesten Bereiche des Rechts von Menschen mit Behinderungen - mit Bezügen zum Arbeits- und Leistungsrecht. Das Buch gibt einen umfassenden Einblick in die Materie. Behandelt werden das Kündigungsschutzverfahren, die Anforderungen an und taktische Tipps für den Vortrag der Beteiligten - aber auch deren Mitwirkungspflichten. Mit Empfehlungen und Beispielen aus der Praxis Der Autor erläutert die Praxis der Integrationsämter bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen sowie die Besonderheiten bei der Änderungs- und der außerordentlichen Kündigung, im Kleinbetrieb und bei kirchlichen Arbeitgebern. Er zeigt mit vielen Beispielen und Empfehlungen aus der Praxis, welche Fristen zu beachten sind und auf welche Fakten es im Vortrag der Parteien ankommt. Auch das Widerspruchs- und Gerichtsverfahren werden anschaulich dargestellt. Wissen, worauf es ankommt Gestützt auf seine langjährige Praxiserfahrung erörtert der Autor ausführlich die neueste arbeits- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Präventionsanforderungen an die Arbeitgeber einschließlich des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 SGB IX, die nach der Rechtsprechung im Kündigungsschutzverfahren eine maßgebliche Rolle spielen. Aber auch die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter gegenüber dem Arbeitgeber nach § 164 Abs. 4 SGB IX werden erläutert, da sie für die Entscheidung des Integrationsamtes maßgeblich sein können. Kompetenter Autor Der Verfasser ist Jurist und verfügt über 20 Jahre praktische Erfahrung beim Thema Kündigungsschutz. Er leitete zunächst den Widerspruchsbereich sowie anschließend 15 Jahre die Abteilung Kündigungsschutz/ Begleitende Hilfe beim LVR-Integrationsamt (heute LVR-Inklusionsamt). Der Ratgeber richtet sich vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, aber auch an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Mitarbeitende in den Integrations- bzw. Inklusionsämtern. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF) , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220726, Produktform: Kartoniert, Autoren: Zorn, Gerhard, Edition: ADP, Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 408, Keyword: Praxisbuch; Arbeitsrecht; Kündigung; SGB IX; Schwerbehinderung; Kündigungsrecht; Ratgeber; behinderte Menschen, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung~Kündigungsschutz - KSchG~Behinderung / Schwerbehinderung~Schwerbehinderung - Schwerstbehinderung~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag~Behindertenrecht~SGB~Sozialgesetzbuch - SGB~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Behinderung und Recht~Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Boorberg, R. Verlag, Verlag: Boorberg, R. Verlag, Verlag: Boorberg, Richard, Verlag GmbH & Co KG, Länge: 206, Breite: 144, Höhe: 25, Gewicht: 508, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783415039162, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 48.00 € | Versand*: 0 €
  • Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft. 

Kompliziert und verschachtelt
sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018. 

Das Handbuch 
verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. 
Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort: 
 Was soll die "Inklusionsvereinbarung" bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt?
 Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV?
 Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung? 
 Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten? 
 Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam?
 Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe?
 Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter? 

Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis: 
Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.
Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln. (Düwell, Franz Josef~Beyer, Christoph)
    Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft. Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018. Das Handbuch verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort: Was soll die "Inklusionsvereinbarung" bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt? Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV? Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung? Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten? Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam? Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe? Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter? Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis: Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört. Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln. (Düwell, Franz Josef~Beyer, Christoph)

    Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft. Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018. Das Handbuch verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort: Was soll die "Inklusionsvereinbarung" bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt? Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV? Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung? Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten? Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam? Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe? Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter? Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis: Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört. Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln. , Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft. Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018. Das Handbuch verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort: Was soll die "Inklusionsvereinbarung" bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt? Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Übergangsmandat der SBV? Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Bürounterstützung? Welches Wahlverfahren gilt für überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten? Wann ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam? Was ändert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe? Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter? Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer geben Antworten für die Praxis: Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört. Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 201706, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Autoren: Düwell, Franz Josef~Beyer, Christoph, Auflage: 17001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 189, Keyword: Schwerbehindertenvertretung; Personalrat; Betriebsrat, Fachschema: Behindertenrecht~Inklusion~Integration (Behinderung, Behinderungspädagogik, Psychische Störung)~Sozialrecht~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Behinderung: soziale Aspekte~Bildungsziel Inklusion~Rechtswissenschaft, allgemein~Arbeitsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Behinderung und Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos, Länge: 227, Breite: 153, Höhe: 11, Gewicht: 286, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 38.00 € | Versand*: 0 €
  • Datenschutz beim Online-Einkauf
    Datenschutz beim Online-Einkauf

    Datenschutz beim Online-Einkauf , Herausforderungen, Konzepte, Lösungen , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 54.99 € | Versand*: 0 €
  • Rathod, Jaipal: Online- vs. Offline-Einkauf in Indien
    Rathod, Jaipal: Online- vs. Offline-Einkauf in Indien

    Online- vs. Offline-Einkauf in Indien , Die Wahl des Kunden zwischen Online- und Offline-Einkauf: Eine Studie im indischen Kontext , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 71.90 € | Versand*: 0 €
  • Qualitätsmanagement im Kundenservice
    Qualitätsmanagement im Kundenservice

    Qualitätsmanagement im Kundenservice , Logistik, Finanzierung und Beratung im deutschen Biermarkt , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 49.99 € | Versand*: 0 €
  • Kundenservice durch Benutzerinformation
    Kundenservice durch Benutzerinformation

    Kundenservice durch Benutzerinformation , Die Technische Dokumentation als Sekundärdienstleistung im Marketing , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1997, Erscheinungsjahr: 19970818, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: Fokus Dienstleistungsmarketing##, Auflage/Ausgabe: 1997, Seitenzahl/Blattzahl: 424, Keyword: Absatz; Kundengewinnung, Fachschema: Dokumentation~Kunde - Kundendienst - Kundenservice~Absatz / Marketing~Marketing~Vermarktung~Technik, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Imprint-Titels: Fokus Dienstleistungsmarketing, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Werbung, Marketing, Fachkategorie: Vertrieb und Marketing, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Deutscher Universitätsverlag, Verlag: Deutscher Universitätsverlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 23, Gewicht: 545, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783663086833, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Schnabel, Fabian: Vergleich von zwei Online-Suchmaschinen
    Schnabel, Fabian: Vergleich von zwei Online-Suchmaschinen

    Vergleich von zwei Online-Suchmaschinen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 18.95 € | Versand*: 0 €
  • S, Mohanapriya: Online-Einkauf: Ein umfassender Überblick über die Verbraucherpräferenz
    S, Mohanapriya: Online-Einkauf: Ein umfassender Überblick über die Verbraucherpräferenz

    Online-Einkauf: Ein umfassender Überblick über die Verbraucherpräferenz , Verwandeln Sie jeden Verkauf in lebenslange Loyalität , Fachbücher, Lernen & Nachschlagen > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 68.90 € | Versand*: 0 €
  • Anonymous: Die Darstellungsformen bei Spiegel Online und Zeit Online. Ein Vergleich
    Anonymous: Die Darstellungsformen bei Spiegel Online und Zeit Online. Ein Vergleich

    Die Darstellungsformen bei Spiegel Online und Zeit Online. Ein Vergleich , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 17.95 € | Versand*: 0 €
  • Port, David: Die Jahresabschlussprüfung von großen Kapitalgesellschaften. Auswahl, Bestellung und Aufgaben des Abschlussprüfers
    Port, David: Die Jahresabschlussprüfung von großen Kapitalgesellschaften. Auswahl, Bestellung und Aufgaben des Abschlussprüfers

    Die Jahresabschlussprüfung von großen Kapitalgesellschaften. Auswahl, Bestellung und Aufgaben des Abschlussprüfers , Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das nachfolgende Lehrforschungsprojekt widmet sich der Rolle des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von großen Kapitalgesellschaften. Besonderes Augenmerk soll dabei auf den einschlägigen Auswahlprozess gelegt werden, der der Auftragserteilung bei prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften vorausgeht. Gesetzliche Ausschlusstatbestände, bei deren Vorliegen der Abschlussprüfer seine Prüfungsleistungen zwingend zu versagen hat und ergänzende Vorschriften für sogenannte PIEs (public interest entities), die diese, gemäß EU-Verordnung zur Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse, zur Ausschreibung der Prüfungsaufträge verpflichtet, werden näher erläutert. Auf diesem Auswahlprozess basierend soll anschließend der rechtliche Rahmen und die Verteilung der Kompetenzen bei der Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers, in Abhängigkeit von der Unternehmensrechtsform dargestellt werden. Auch die ökonomischen Überlegungen des Abschlussprüfers zur Annahme des Prüfungsauftrags hinsichtlich Haftungs- und Reputationsschäden werden angeführt. Im Hauptteil des Lehrforschungsprojekts soll, dem dargelegten Auswahl- und Bestellungsprozess zur Folge, der Ablauf einer Jahresabschlussprüfung, von der Prüfungsplanung bis zur abschließenden Berichterstattung, grob skizziert werden. Dabei wird auch die agency-theoretische Bedeutung des Abschlussprüfers thematisiert, um anhand dieser seine Unabdingbarkeit bei der Überwachung und Kapitalbeschaffung des Unternehmens abzuleiten. Der Zusammenhang zwischen Bedeutung des Prüfers und seinen gesetzlichen Berichterstattungspflichten während der Prüfung wird aufgezeigt. Die Doppelrolle des Abschlussprüfers bei der Jahresabschlussprüfung aus agency-theoretischer Sicht wird herausgearbeitet. Finalisierend werden mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse zur Rolle des Prüfers und der damit verknüpften zwingenden Unabhängigkeit bei Prüfungsleistungen die Chancen von Joint Audits (Gemeinschaftsprüfungen) untersucht. Die kritisierende Haltung der größten Prüfungsgesellschaften ggü. Joint Audits soll besonders im Hinblick auf die Berufspflichten des Prüfers dahingehend hinterfragt werden, ob diese tatsächlich noch der Wahrung öffentlicher Interessen dient. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 18.95 € | Versand*: 0 €
  • Verkehrszeichen Zusatzschild StVO - Schwerbehinderte und Blinde
    Verkehrszeichen Zusatzschild StVO - Schwerbehinderte und Blinde

    Das Zusatzzeichen ist eine Ergänzung für die Verkehrszeichen. Sie werden direkt unter dem Verkehrsschild angebracht. Das Verkehrszusatzzeichen gibt an, welcher Bereich für Schwerbehinderte und Blinde freizuhalten ist. Dieses Verkehrsschild erhalten Sie in der Abmessung von 231x420 mm. Die Materialstärke beträgt 2 mm. Material: Aluminium Folientyp: RA1 Laminat: Standard Verkehrszeichen-Nr.: 1044-10 Verkehrszeichen-Typ: Zusatzzeichen

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0.00 €

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  • Haben Schwerbehinderte Steuervorteile?

    Ja, Schwerbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung gewährt wird, sowie diverse steuerliche Vergünstigungen für behinderungsbedingte Kosten wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen am Wohnraum oder spezielle Hilfsmittel. Zudem können Schwerbehinderte unter Umständen von der Kfz-Steuer befreit werden oder einen höheren Freibetrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Es ist jedoch wichtig, sich vorab genau über die einzelnen Steuervorteile zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

  • Wo dürfen Schwerbehinderte parken?

    Schwerbehinderte dürfen auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen parken, die mit dem internationalen Rollstuhlsymbol und dem Zusatz "Nur für Schwerbehinderte" versehen sind. Diese Parkplätze befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe von Eingängen zu öffentlichen Einrichtungen, Geschäften oder anderen Orten mit Publikumsverkehr. Es ist wichtig, dass Schwerbehinderte ihre entsprechende Parkberechtigung, wie beispielsweise einen blauen Parkausweis, gut sichtbar im Fahrzeug auslegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Das Parken auf diesen speziellen Plätzen ist für Schwerbehinderte oft unverzichtbar, um eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es ist daher wichtig, dass diese Parkplätze von anderen Verkehrsteilnehmern respektiert und freigehalten werden.

  • Haben Schwerbehinderte mehr Urlaub?

    In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf mehr Urlaub als nicht behinderte Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt für alle Arbeitnehmer in der Regel 24 Werktage pro Jahr. Es kann jedoch sein, dass in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen vorgesehen sind, die einen höheren Urlaubsanspruch gewähren. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, die individuellen Bedürfnisse von schwerbehinderten Mitarbeitern zu berücksichtigen und gegebenenfalls zusätzliche Urlaubstage zu gewähren, um deren gesundheitliche Situation zu berücksichtigen. Es ist daher ratsam, sich bei Bedarf mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Schwerbehindertenvertretung über mögliche Sonderregelungen zum Urlaubsanspruch zu informieren.

  • Wann Altersrente für Schwerbehinderte?

    Die Altersrente für Schwerbehinderte kann in Anspruch genommen werden, wenn die betroffene Person das reguläre Rentenalter erreicht hat. Dieses liegt derzeit je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Zusätzlich muss eine Schwerbehinderung vorliegen, die einen Grad von mindestens 50 Prozent aufweist. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte erfüllt sind. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Bedingungen für diese Form der Rente zu informieren, um den Antrag rechtzeitig stellen zu können.

  • Wann Rente für schwerbehinderte?

    Die Rente für schwerbehinderte Menschen kann in der Regel beantragt werden, wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, eine vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen beispielsweise eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent und eine entsprechende Wartezeit. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Letztendlich entscheidet die Rentenversicherung über die Gewährung der Rente für schwerbehinderte Menschen.

  • Welche Ermäßigungen für Schwerbehinderte?

    Welche Ermäßigungen für Schwerbehinderte gibt es in Deutschland? Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können beispielsweise eine Ermäßigung bei der Einkommenssteuer, bei der Kfz-Steuer oder bei der Beförderung im öffentlichen Nahverkehr erhalten. Zudem haben sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergünstigungen und Erleichterungen im Alltag bietet. Auch bei kulturellen Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und im Einzelhandel gibt es oft spezielle Rabatte für Schwerbehinderte. Es lohnt sich also, die verschiedenen Möglichkeiten der Ermäßigungen für Schwerbehinderte zu prüfen und in Anspruch zu nehmen.

  • Welchen Kündigungsschutz haben Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz gemäß dem Sozialgesetzbuch IX. Dieser Schutz gilt, wenn die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits festgestellt wurde. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes aussprechen. Zudem gelten für Schwerbehinderte besondere Regelungen im Hinblick auf die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Darüber hinaus haben Schwerbehinderte auch Anspruch auf einen besonderen Urlaubsanspruch sowie auf zusätzliche freie Tage für ärztliche Behandlungen.

  • Welche Vorteile haben Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte haben verschiedene Vorteile, die ihnen helfen, im Alltag besser zurechtzukommen. Dazu gehören zum Beispiel Steuervorteile, wie die Möglichkeit, einen höheren Freibetrag bei der Einkommenssteuer zu erhalten. Zudem haben Schwerbehinderte Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen und finanzielle Unterstützung, wie beispielsweise die Möglichkeit auf einen Schwerbehindertenausweis mit diversen Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf spezielle Arbeitsplatzanpassungen und Unterstützung bei der Jobsuche. Nicht zuletzt genießen Schwerbehinderte auch besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

  • Wer benötigt schwerbehinderte Angestellte?

    Unternehmen und Organisationen, die sich für Inklusion und Vielfalt am Arbeitsplatz einsetzen, können von der Einstellung schwerbehinderter Angestellter profitieren. Schwerbehinderte Menschen bringen oft wertvolle Fähigkeiten und Perspektiven mit, die zur Vielfalt und Innovation am Arbeitsplatz beitragen können. Darüber hinaus können Unternehmen von staatlichen Unterstützungen und Steuervorteilen profitieren, wenn sie schwerbehinderte Angestellte beschäftigen.

  • Wann verfällt Urlaub für Schwerbehinderte?

    Urlaub für Schwerbehinderte verfällt in der Regel nach demselben Zeitraum wie für nicht behinderte Arbeitnehmer, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage pro Jahr, unabhängig von einer Schwerbehinderung. Es ist wichtig, dass Schwerbehinderte ihren Urlaubsanspruch regelmäßig geltend machen und nicht zu lange aufschieben, da dieser sonst verfallen könnte. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Schwerbehinderten die Möglichkeit zu geben, ihren Urlaub zu nehmen und sie bei Bedarf bei der Planung zu unterstützen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtzeitig mit dem Arbeitgeber oder der Schwerbehindertenvertretung zu klären, wie der Urlaubsanspruch am besten genutzt werden kann.

  • Sind Arbeitgeber verpflichtet Schwerbehinderte einstellen?

    Sind Arbeitgeber verpflichtet Schwerbehinderte einzustellen? In Deutschland sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Falls diese Quote nicht erfüllt wird, müssen die Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zahlen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Möglichkeiten, um die Quote zu erfüllen, z.B. durch die Beschäftigung von Menschen mit gleichgestellter Behinderung. Letztendlich soll die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen dazu beitragen, ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und Diskriminierung zu verhindern.

  • Wie viel Urlaubstage haben Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte haben laut dem Bundesurlaubsgesetz keinen speziellen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Sie haben also grundsätzlich den gleichen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch wie nicht behinderte Arbeitnehmer, der in Deutschland bei 24 Werktagen pro Jahr liegt. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen zusätzliche Urlaubstage für Schwerbehinderte vorsehen. Es ist daher ratsam, sich im Arbeitsvertrag oder mit dem Arbeitgeber über eventuelle Sonderregelungen für Schwerbehinderte zu informieren. In jedem Fall sollten Schwerbehinderte ihre Rechte und Ansprüche im Hinblick auf den Urlaub mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt klären.